5. Die in diesen AVB enthaltenen Bestimmungen können nur in Dokumentenform oder durch elektronische Kommunikation geändert werden, andernfalls sind sie ungültig. Der Abschluss eines separaten Vertrages schließt die Anwendung dieser AVB nur in dem darin abweichend geregelten Umfang aus.
6. Abweichende Vereinbarungen zwischen den Parteien, die in Dokumentenform oder durch elektronische Kommunikation festgehalten und bestätigt wurden, haben Vorrang vor den Bestimmungen der AVB.
7. Vertragsmuster oder andere Dokumente, die abweichende Bestimmungen enthalten als die in diesen AVB, und die beim Käufer gelten, binden den Verkäufer nicht.
§ 2
Die in diesen AVB verwendeten Begriffe bedeuten Folgendes:
1. Verkäufer – die Gesellschaft STALMIKA spółka z ograniczoną odpowiedzialnością mit Sitz in der ul. Henryka Sienkiewicza 21, 32-400 Myślenice, KRS: 0000668708, Steuernummer: 6812066274;
2. Käufer – eine natürliche oder juristische Person sowie eine Organisationseinheit ohne Rechtspersönlichkeit, sowohl national als auch international, die vom Verkäufer angebotene Waren kauft;
3. Verbraucher – eine natürliche Person, die mit Stalmika eine rechtliche Handlung vornimmt, die nicht unmittelbar mit ihrer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit zusammenhängt, auf die die Vorschriften über die Rechte und Pflichten von Verbrauchern bei Vertragsabschlüssen, insbesondere das polnische Gesetz vom 30. Mai 2014 über Verbraucherrechte, Anwendung finden. Im Rahmen der AVB gelten die Bestimmungen über den Verbraucher in diesen AVB auch für eine natürliche Person, die einen Vertrag abschließt, der unmittelbar mit ihrer gewerblichen Tätigkeit zusammenhängt, sofern sich aus dem Inhalt dieses Vertrages ergibt, dass er für diese Person keinen beruflichen Charakter hat, insbesondere basierend auf dem Gegenstand ihrer gewerblichen Tätigkeit, die auf Grundlage der Vorschriften über das polnische zentrale Gewerberegister und die Informationen über die gewerbliche Tätigkeit zugänglich gemacht wird;
4. Zahlungsfrist –der Tag, an dem die Zahlung für die Ware fällig wird;
5. Werktage – jeder Tag (außer Samstag, Sonntag oder ein anderer gesetzlicher Feiertag), an dem Unternehmen gewöhnlich tätig sind;
6. Ware – bewegliche Sachen, Dienstleistungen, Güter, die aufgrund eines Kauf- oder Liefervertrages zwischen dem Verkäufer und dem Käufer verkauft werden sollen;
7. Bestellung – eine Willenserklärung, die ein Kaufangebot für Produkte enthält, das vom Käufer in Dokumentenform oder durch elektronische Kommunikation abgegeben wird, und mindestens enthält: den Namen des bestellten Produkts und die Menge, die Daten des Käufers, die für die Ausstellung einer Mehrwertsteuer-Rechnung erforderlichen Daten sowie die Firmendaten, die Kontakt- und Telefondaten für die Kontaktaufnahme, die Art, den Termin und den Ort der Abholung der bestellten Produkte;
8. Bestätigung – eine schriftliche Willenserklärung des Verkäufers über die Auftragsannahme, abgegeben an den Käufer nach dessen Erhalt, in Dokumentenform oder durch elektronische Kommunikation, die mindestens Folgendes enthält: den Preis der Ware, den Durchführungszeitraum, den Ort und die Bedingungen der Lieferung bzw. Abholung sowie die Zahlungsbedingungen.
§ 3
1. Die auf der Website des Verkäufers oder in anderen Veröffentlichungen enthaltenen Informationen stellen kein Angebot im Sinne des Zivilgesetzbuches dar, auch wenn sie mit Preisen versehen sind. Veröffentlichungen über die vom Verkäufer angebotenen Waren dienen lediglich zu Informationszwecken.
2. Die Zusammenarbeit der Parteien wird auf detaillierten Verträgen basieren, die Angebote, Bestellungen und Bestellbestätigungen umfassen. Der Käufer bestätigt durch die Abgabe einer Bestellung, dass ihm diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen (AVB) bekannt sind und er sie vollständig akzeptiert. Die Akzeptanz dieser AVB ist eine notwendige Voraussetzung für die Aufnahme einer Rechtsbeziehung zwischen den Parteien.
3. Der Verkäufer hat das Recht, die Ausführung der Bestellung und Lieferung von der Bereitstellung einer Sicherung der gegenwärtigen oder zukünftigen Forderungen durch den Käufer in einer vom Verkäufer akzeptierten Form abhängig zu machen, z. B. in Form einer Vorauszahlung, Anzahlung oder Kaution, einer Transaktionsversicherung, eines Blankowechsels, einer Bürgschaft, einer Bankgarantie, einer Hypothek, eines Pfandrechts, einer Abtretung, einer Sicherungsübereignung usw.
4. Sollte die Bestellung keine Spezifikation der bestellten Ware enthalten, die eine Vertragserfüllung ermöglicht, oder andere Bedingungen, die die Erfüllung der Bestellung oder Lieferung beeinflussen, nicht umfassen, wird der Verkäufer die Bestellung vorbehaltlich bestätigen, dass der Käufer verpflichtet ist, innerhalb von 7 Tagen ab dem Datum der Bestellung die Spezifikation ohne gesonderte Aufforderung durch den Verkäufer zu präzisieren. Das Ausbleiben zusätzlicher Informationen innerhalb dieser Frist berechtigt den Verkäufer zum Rücktritt vom Vertrag.
5. Bestellungen können nur schriftlich oder per E-Mail aufgegeben und angenommen werden. Bestellungen dürfen nur von bevollmächtigten Vertretern des Käufers oder des Verkäufers aufgegeben und angenommen werden. Die Bevollmächtigung erfolgt schriftlich zusammen mit den Musterunterschriften der bevollmächtigten Personen. Der Käufer ist verpflichtet, den Verkäufer unverzüglich über den Widerruf der Bevollmächtigung der betreffenden Person zur Abgabe der Bestellung zu informieren, andernfalls wird davon ausgegangen, dass die Bestellung wirksam erfolgt ist. Diese Bestimmung gilt entsprechend für den Verkäufer.
6. Eine Bestellung gilt als angenommen, wenn alle ihre Bedingungen ausdrücklich vom Verkäufer bestätigt wurden.
§ 4
1. Mangels abweichender Vereinbarungen zwischen den Parteien entspricht der Preis der Ware dem Preis aus der Bestellbestätigung.
2. Die vom Verkäufer angegebenen Preise sind stets Nettopreise, zu denen die Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer) nach den am Tag der Rechnungsstellung geltenden Sätzen hinzugefügt wird.
3. Die angegebenen Preise beinhalten nicht die Kosten für spezielle Verpackungen oder andere Kosten, die aufgrund einer nicht standardmäßigen Form der Ware oder deren Bestimmung anfallen, wenn sie vom Käufer verlangt werden.
4. Für die Festlegung der Regeln für den Warentransport, die Abrechnung von Export- und Importverantwortlichkeiten, die Übernahme von Kosten, einschließlich Transport und Versicherung, sowie die Übertragung des Risikos für den Zustand der Waren in den verschiedenen Phasen des Transportprozesses gelten die entsprechenden Handelsklauseln der Incoterms.
5. Sollte nach der Bestellung und deren Annahme Umstände auftreten, die eine Preiserhöhung der Ware rechtfertigen, insbesondere eine Erhöhung der Zölle, die Einführung zusätzlicher Zölle, die Einführung anderer gesetzlicher Abgaben, eine Erhöhung des durchschnittlichen Warenpreises auf dem Markt um mehr als 5 % im Vergleich zum Marktpreis bei Annahme der Bestellung, hat der Verkäufer das Recht, die Preise der Ware oder der Rohstoffe entsprechend und einseitig zu erhöhen und den Grund für die Erhöhung anzugeben. Die Preiserhöhung darf den tatsächlichen Anstieg der Preiskomponenten nicht überschreiten.
6. Die Zahlungsfrist wird individuell vereinbart und ist auf der Rechnung für jede Bestellung angegeben. Sie hängt von der finanziellen Lage des Käufers und seiner Transaktionshistorie ab.
7. Das Zahlungsdatum ist das Datum, an dem das Konto des Verkäufers gutgeschrieben wird.
8. Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises bleibt die gelieferte Ware Eigentum des Verkäufers.
9. Bei Eröffnung eines Insolvenz- oder Vergleichsverfahrens gegen den Käufer ist dieser verpflichtet, die Ware so zu kennzeichnen, dass das bestehende Eigentumsvorbehaltsrecht des Verkäufers ersichtlich ist. Im Falle einer Beschlagnahme der Ware im Rahmen eines Vollstreckungsverfahrens gegen das Vermögen des Käufers ist dieser verpflichtet, den Verkäufer unverzüglich darüber zu informieren und bei der Durchsetzung seiner Rechte gegenüber der vollstreckenden Partei im Rahmen aller verfügbaren Mittel mitzuwirken.
10. Auf Aufforderung des Verkäufers ist der Käufer verpflichtet, unverzüglich alle Informationen über den Lagerort der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu übermitteln.
11. Nach Ablauf der Zahlungsfrist kann der Verkäufer – nach eigener Wahl – die Rückgabe der Ware innerhalb einer von ihm festgelegten Frist oder die Erfüllung der Verpflichtung verlangen. Die Rückgabe der Ware erfolgt auf Kosten und Risiko des Käufers. Diese Bestimmung berührt nicht andere Rechte des Verkäufers aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch, einschließlich des Rechts auf Schadensersatz.
12. Die Nichtbegleichung der fälligen Beträge innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Frist berechtigt den Verkäufer, die Lieferung von Waren zu unterbrechen und die Ausführung bereits angenommener Bestellungen auszusetzen.
§ 5
1. Im Falle einer innergemeinschaftlichen Lieferung von Waren (IGL – Lieferung von Waren aus der Republik Polen in das Gebiet eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union) ist der Käufer verpflichtet, dem Verkäufer eine gültige Identifikationsnummer für innergemeinschaftliche Transaktionen mitzuteilen, unter der er in einem anderen Land der Europäischen Union als der Republik Polen tätig ist, d. h. die für den Käufer relevante und gültige Identifikationsnummer für innergemeinschaftliche Transaktionen, die von dem für den Käufer zuständigen Mitgliedstaat vergeben wurde und den zweistelligen Code für die Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer) enthält.
2. Der Käufer ist außerdem verpflichtet, Dokumente vorzulegen, die eindeutig bestätigen, dass die gekauften Waren an ihren Bestimmungsort im Gebiet eines anderen EU-Staates transportiert wurden, unabhängig davon, ob der Transport der gekauften Waren durch den Verkäufer oder den Käufer (auch über Beförderer) erfolgt, insbesondere: vom Beförderer oder Spediteur erhaltene Transportdokumente, aus denen eindeutig hervorgeht, dass die Waren an ihren Bestimmungsort im Gebiet eines anderen EU-Staates geliefert wurden (z. B. CMR, CIM) zusammen mit einer Spezifikation der einzelnen Frachtstücke (Angabe ihrer Art, Parameter, Eigenschaften, Herkunft, Bestimmung usw.).
3. Im Falle, dass der Export der oben genannten Waren mit eigenen Transportmitteln des Käufers durchgeführt wird, ist der Käufer verpflichtet, die folgenden Daten und Dokumente zu liefern: Spezifikation der einzelnen Frachtstücke sowie Beschreibung der Waren und ihrer Menge, Adresse, an die die Waren transportiert werden, falls diese von der Geschäftsadresse oder dem Wohnsitz des Käufers abweicht, Bestätigung der Annahme der Waren im Gebiet eines anderen Mitgliedstaats als der Republik Polen, Art und Kennzeichen des Transportmittels, mit dem die Waren exportiert werden, oder Flugnummer – im Falle eines Transports mit Luftfahrzeugen.
4. Der Käufer ist verpflichtet, die vorgenannten Dokumente innerhalb von 3 (in Worten: drei) Tagen nach Erhalt der Waren vorzulegen. Bei Nichterfüllung oder Verzögerung der Verpflichtungen des Käufers gemäß diesem Absatz wird der Verkäufer dem Käufer die Mehrwertsteuer zum für den Inlandverkauf geltenden Satz auf die gelieferten Waren aufrechnen, bis die Dokumentation über die innergemeinschaftliche Lieferung vorliegt.
5. Die Nichterfüllung oder Verzögerung der Pflicht führt dazu, dass der Verkäufer dem Preis der getätigten Transaktion einen Betrag von 100 EUR hinzufügt, den der Käufer an den Verkäufer zu zahlen hat.
§ 6
1. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware termingerecht abzuholen. Im Falle einer Abholverzögerung kann der Verkäufer den Käufer mit einer Vertragsstrafe in Höhe der im aktuellen Lagerhaltungspreisverzeichnis auf der Webseite: